Bareinzahlungen – neue gesetzliche Regelung

Das ändert sich für Sie

Ab dem 8. August 2021 können Sie Bargeldeinzahlungen bei uns ab einem Betrag von 10.000 Euro nur noch mit Vorlage eines entsprechenden Belegs durchführen.

Laut der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sind wir als Bank zur Prüfung eines aussagekräftigen Belegs als Herkunftsnachweis über den Einzahlungsbetrag verpflichtet.

Für Einzahlungen an unseren Einzahlungsautomaten, mit einem Betrag über 10.000 Euro, bitten wir Sie Ihren Herkunftsnachweis (siehe Kriterien) innerhalb von 7 Tagen unter Angabe von Name, Einzahlungsdatum und Einzahlungskonto zukommen zu lassen.

Wir danken für Ihr Verständnis.

Sie haben Fragen zu dieser neuen Regelung?
Treten Sie gern mit uns in Kontakt!

Kriterien zum Nachweis der Herkunft Ihres Einzahlbetrags

  • Ein aktueller Kontoauszug eines Kontos bei einer anderen Bank oder Volksbank Bielefeld Gütersloh, bei dem Sie Kontoinhaber sind, aus dem die Barauszahlung hervorgeht.
  • Eine Barauszahlungsquittung einer anderen Bank oder Volksbank Bielefeld Gütersloh.
  • Ihr Sparbuch, aus dem die Barauszahlung hervorgeht.
  • Ein Verkaufs- und Rechnungsbeleg (zum Beispiel Belege zu einem Auto- oder Edelmetallverkauf).
  • Quittungen über Sortengeschäfte.
  • Letztwillige, vom Nachlassgericht eröffnete Verfügungen.
  • Schenkungsverträge oder Schenkungsanzeigen.