Ab dem 8. August 2021 können Sie Bargeldeinzahlungen bei uns ab einem Betrag von 10.000 Euro nur noch mit Vorlage eines entsprechenden Belegs durchführen.
Laut der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sind wir als Bank zur Prüfung eines aussagekräftigen Belegs als Herkunftsnachweis über den Einzahlungsbetrag verpflichtet.
Für Einzahlungen an unseren Einzahlungsautomaten, mit einem Betrag über 10.000 Euro, bitten wir Sie Ihren Herkunftsnachweis (siehe Kriterien) innerhalb von 7 Tagen unter Angabe von Name, Einzahlungsdatum und Einzahlungskonto zukommen zu lassen.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Sie haben Fragen zu dieser neuen Regelung?
Treten Sie gern mit uns in Kontakt!